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Gastgewerbe: Unregelmäßigkeiten bei Mindestlohn

Das Hauptzollamt Erfurt hat bei Kontrollen im Gastgewerbe in Thüringen und Südwestsachsen insgesamt 178 Unregelmäßigkeiten bei Arbeitsverhältnissen aufgedeckt. Insgesamt wurden dafür in 335 Gastronomiebetrieben Beschäftigte befragt, wie das Hauptzollamt am Dienstag mitteilte. In 176 Betrieben wurden demnach zusätzlich die Geschäftsunterlagen geprüft.

In 61 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dafür droht eine Geldbuße von bis zu 500 000 Euro. Auch bei der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten stießen die Ermittler auf zahlreiche Unregelmäßigkeiten. Es wird in 41 Fällen ermittelt.

Insgesamt 130 Mitarbeiter des Zollamtes seien bei den Kontrollen am 9. und 10. November im Einsatz gewesen, hieß es. Sie wurden dabei von der Polizei unterstützt. Die Aktionen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Bernd Wüstneck

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