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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Diesel-Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute darüber, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Ein Urteil bereits am Donnerstag gilt als möglich. Es könnte eine bundesweite Signalwirkung haben. Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als «effektivste» Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten «ernstlich geprüft» werden. Die Bundesländer argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.

Eine Signalwirkung hätte es vor allem, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweist. Damit wären die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig. Ein solches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre das politisch mit Abstand folgenreichste. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch den Weg frei machen für Fahrverbote. Ob es diese dann auch gibt, liegt aber an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Matthias Balk

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