Das «Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung» hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ostseetunnel eingereicht. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das Aktionsbündnis fordere mit der Klage die Aufhebung des Beschlusses, sagte der Sprecher der Tunnelgegner, Hendrik Kerlen. Als Hauptgrund für die Klage nannte er schwerwiegende Mängel in der Baugenehmigung. Die Planfeststellungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein sei seiner Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der eingereichten Antragsplanung nicht nachgekommen, sagte er zur Begründung. Die Behörde hatte den Ende 2018 unterzeichneten Beschluss am 26. März veröffentlicht.
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