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170 Spielhallen in Sachsen dürfen weitermachen

Die Landesdirektion Sachsen hat 170 Spielhallen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt. Grund hierfür sei der Glückspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2012, sagte ein Sprecher der Landesdirektion am Freitag. Seit 2012 müssen alle Spielhallen eine Erlaubnis vorweisen. Für die 402 bereits vorhandenen Spielhallen gab es eine Übergangsregelung von 5 Jahren, um die Erlaubnis zu beantragen. Diese Frist ist nun vorbei.

Davon würden 171 Spielhallen keine Erlaubnis erhalten, sie müssen schließen. 51 Fälle hätten sich durch Betreiberwechsel oder freiwillige Betriebsaufgabe erledigt. Für 10 Spielhallen wurden keine Anträge gestellt. Bedingung für den legalen Betrieb einer Spielhalle ist beispielsweise ein Mindestabstand von einem viertel Kilometer zu allgemeinbildenden Schulen und anderen Spielhallen. Der Zusammenschluss zu Ketten ist ebenfalls nicht gestattet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arne Dedert

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