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Unglück an Stausee: Strafbefehle gegen Erzieherinnen

Fünf Monate nach der Rettung einer Dreijährigen aus dem Bautzener Stausee sind die Untersuchungen zu dem Unglück abgeschlossen. Gegen zwei 56 und 60 Jahre alte Erzieherinnen erließ das Amtsgericht Bautzen Strafbefehle über je 3000 Euro. «Sie sind rechtskräftig», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz am Freitag. Die Frauen hätten «durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung zweier Kinder verursacht». Im Fall einer 53 Jahre alte Kollegin geht die Justiz von einem geringeren Tatbeitrag aus. Ihr Verfahren soll daher eingestellt werden, sobald sie eine Geldbuße von 500 Euro gezahlt hat. Über die Strafen hatten mehrere Medien berichtet.

Das Mädchen und ein gleichaltriger Junge hatten sich bei einem Ausflug ihrer Kita-Gruppe zum Vorstau der Talsperre am Gründonnerstag von den Betreuern unbemerkt entfernt. Laut Staatsanwaltschaft sind sie an einer Treppe ins Wasser gegangen. «Der Junge konnte sich allein retten, das Mädchen nicht», erklärte der Sprecher.

Das Fehlen der Kinder war erst beim Durchzählen vor dem Aufbruch aufgefallen. Eine der Erzieherinnen hatte dann das Mädchen im Wasser treibend entdeckt, aus dem See geholt und zu reanimieren versucht. Es war in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus gebracht worden. Der Junge, der bis zu den Knien im Wasser gestanden hatte, war wegen Unterkühlung drei Tage behandelt worden. «Nach derzeitigem Stand haben die Kinder keine Folgeschäden», hieß es.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Kahnert

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