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Staatsanwaltschaft: Keine Beschwerde gegen Freilassung

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. / Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Nach der Freilassung eines wegen Totschlags verdächtigten Mannes in Leipzig verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters. Das bestätigte die Staatsanwältin Vanessa Fink am Donnerstag. Zu den Gründen machte sie angesichts des laufenden Verfahrens keine Angaben.

Im April war ein 39 Jahre alter Mann in einem Café auf der Leipziger Eisenbahnstraße so schwer verletzt worden, dass er trotz sofortiger Notversorgung im Krankenhaus starb. Der Tatverdächtige, ein zu diesem Zeitpunkt 65 Jahre alter Türke, wurde zunächst festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Totschlags. Da aus Sicht des Haftrichters kein dringender Tatverdacht vorlag, wurde der Mann vorerst wieder freigelassen. Warum es zu dieser Entscheidung kam, gaben die Behörden nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft prüfte die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, sieht nun aber davon ab. Gegen den Verdächtigen werde weiter jedoch ermittelt, sagte Fink am Donnerstag.

Den Angaben nach hatte das Opfer die russische Staatsbürgerschaft. Der Mann starb laut Fink an den «Folgen scharfer Gewalteinwirkung». Genauere Informationen zur Todesursache gab die Staatsanwältin nicht bekannt.

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