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Schutz: Leipziger Floßgraben nur eingeschränkt befahrbar

Ein Eisvogel (Alcedo atthis). Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
Ein Eisvogel (Alcedo atthis). Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Zum Schutz des Eisvogels dürfen Paddler auf dem Floßgraben im Leipziger Auwald vom 1. März an nur eingeschränkt unterwegs sein. Die Allgemeinverfügung gelte bis Ende September, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Demnach dürfen Motorboote das Gewässer in dieser Zeit gar nicht mehr befahren, Kajaks und Kanus dürfen täglich nur von 11.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 18.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 unterwegs sein. Auch das Betreten und Befahren der Ufer ist verboten. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung werde auch durch die Polizei kontrolliert, hieß es.

Der Eisvogel ist eine streng geschützte Brutvogelart. Zugleich ist der ökologisch sensible Floßgraben die einzige Wasserverbindung von der Leipziger Innenstadt zum Cospudener See. Im Leipziger Auwald kollidieren die Naturschutzbelange mit dem Interesse der Stadt, die neuen Tagebauseen im Südraum Leipzig touristisch zu nutzen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Eisvogel (Alcedo atthis). Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

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