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Polizei: Kein Verstoß gegen Versammlungsauflagen bei Neonazi-Demo

dpa / Sebastian Willnow
dpa / Sebastian Willnow

Beim Aufmarsch der rechtsextremen Kleinpartei Der dritte Weg am 1. Mai in Plauen hat es laut Polizei keinen Verstoß gegen die Auflagen für die Demonstration gegeben. Der Bescheid der Versammlungsbehörde habe keine Beschränkungen hinsichtlich der Bekleidung enthalten, teilte die Polizei am Donnerstag auf dpa-Anfrage mit.

Auch habe das Tragen gleich aussehender T-Shirts der Demonstrationsteilnehmer keinen Verstoß gegen das im Sächsischen Versammlungsgesetz verankerte Uniformierungsverbot dargestellt. Dabei verwies die Polizei auf Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Januar 2018 und des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) vom 3. Februar 2014.

Das Sächsische Versammlungsgesetz legt in §3 fest, dass es verboten ist, «Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, wenn infolge des äußeren Erscheinungsbildes oder durch die Ausgestaltung der Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd eingewirkt wird».

Das Landratsamt Vogtlandkreis hatte überdies den Einsatz von zehn Trommeln genehmigt. «Dem wurde auch entsprochen», teilte die Polizei mit. Das Landratsamt war bis zum Abend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow