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Regelwerk für Fußball-Fans: Flagge zeigen mit Maß

dpa / Karl-Josef Hildenbrand
dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Der Jubel über Erfolge der deutschen WM-Kicker hat seine Grenzen - zumindest im Mietrecht. Der Mieterverein Dresden empfahl am Mittwoch den Bürgern, vor der Dekoration ihrer Fenster und Balkone erst einmal in die Mietverträge zu schauen, ob es da Beschränkungen gibt. Prinzipiell dürfen Poster der Nationalmannschaft oder Fahnen in die Fenster einer Wohnung gehängt werden, erklärte Juristin Katrin Kroupová. Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt sei, gelte das allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.

Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wenn jedoch dafür eine Halterung montiert oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen werden muss, ist eine Erlaubnis des Vermieters vonnöten. «Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können.» Wenn das garantiert ist, dürfen Fahnen auch aus dem Fenster wehen - allerdings in Normalgröße. Die Wohnung des Nachbarn darf mit einer Riesenfahne jedenfalls nicht «mitbeflaggt» werden. Und auch die Nachtruhe sollte beachtet werden, hieß es.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Karl-Josef Hildenbrand

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