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DFB-Sportgericht verhandelt Dresdens Einspruch am 2. März

Das Logo des DFB. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/Symbolbild
Das Logo des DFB. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/Symbolbild

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt 98 (2:3) am 2. März (13.00 Uhr). Das teilte der DFB am Dienstag mit. Dresden hatte das Spiel am 7. Februar 2:3 verloren, argumentierte aber, der Videoschiedsrichter habe beim nicht gegebenen 3:3 unberechtigterweise eingegriffen. Das Sportgericht hatte den Einspruch am Montag im Einzelrichterverfahren zunächst abgelehnt.

Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute den vermeintlichen Ausgleich erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Videoschiedsrichters Florian Badstübner und Überprüfung des Referees Michael Bacher am Spielfeld wegen Abseits aberkannt wurde. Im Dezember war Liga-Konkurrent Wehen Wiesbaden mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Das Logo des DFB. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/Symbolbild