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Bremen sieht Fußball-Liga bei Polizeikosten in der Pflicht

dpa / Sebastian Willnow
dpa / Sebastian Willnow

Im Rechtsstreit mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) über eine Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) seine Forderungen bekräftigt. «Unsere Ausgangsposition ist durch die im Februar 2018 zu unseren Gunsten getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen gut», sagte Mäurer mit Blick auf die am Dienstag anstehende mündliche Revisionsverhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.

Dem Liga-Dachverband DFL warf er «eine maßlose Anspruchshaltung» vor. Während die DFL Milliarden-Rekordumsätze verbuche, solle der Steuerzahler allein für die Sicherheitskosten aufkommen. Das sei nicht hinnehmbar, sagte Mäurer der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung des BVerwG wird am Freitag (29. März) erwartet. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung beigemessen.

Auch Bremens Bürgermeister Carsten Sieling kritisierte die DFL. In einem Interview der «Rheinischen Post» warf der SPD-Politiker der Liga vor, «dass nur ans Geld gedacht wird und man seine Schäfchen ins Trockene bringen will». Tatsächlich habe der Profifußball genug Geld, um sich an den Sicherheitskosten zu beteiligen. «Die DFL will nicht wahrhaben, dass es hier um wenige Risikospiele geht, die aber eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstellen und enorme zusätzliche Kosten für die Steuerzahler verursachen.»

Der Streit begann 2015, als die Hansestadt nach einer Bundesliga- Partie zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV der DFL eine Gebührenrechnung von mehr als 425 000 Euro in Rechnung stellte. Die DFL ist unter anderem für die Organisation und Vermarktung des deutschen Profi-Fußballs zuständig.

Der Liga-Dachverband klagte gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Bremen und bekam in erster Instanz Recht. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Gebührenforderungen des Bundeslandes in einer Berufungsverhandlung im Februar 2018 jedoch für rechtens. Die DFL ging in Revision. Aus Sicht des Verbandes sind die Gebührenbescheide rechtswidrig.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow