loading

Nachrichten werden geladen...

Östliche Städte: Bisher kaum Anträge auf drittes Geschlecht

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat es in den ersten Monaten seit der Einführung nur wenige Anträge auf eine Eintragung des dritten Geschlechts gegeben. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Stadtverwaltungen. Seit Januar können intersexuelle Menschen sich im Geburtenregister als divers registrieren lassen, müssen sich nicht für männlich oder weiblich entscheiden.

In den Großstädten wollten demnach bislang nur vier Personen ihr Geschlecht in divers ändern. Zwei Anfragen lagen dem Erfurter Standesamt vor. In Leipzig haben bis Anfang April zwei Personen formell das dritte Geschlecht angenommen, davor galten sie als Frauen.

Etwas mehr Menschen änderten ihr Geschlecht von männlich zu weiblich und umgekehrt. In Leipzig wechselten den Angaben zufolge seit Januar vier Menschen von männlich zu weiblich, neun von weiblich zu männlich. Sie stützten sich bei ihrem Antrag auf das im Dezember verabschiedete Gesetz, das auch eine Eintragung als divers ermöglicht. Vier Erwachsene und vier Kinder wollten in Dresden ihr Geschlecht in männlich oder weiblich ändern.

In Magdeburg wechselten nach Angaben der Stadtverwaltung zwei Menschen ihr Geschlecht von weiblich in männlich oder umgekehrt; in Halle waren es drei Menschen. In Dessau-Roßlau und Wernigerode beantragte je eine Person die Änderung von männlich zu weiblich oder umgekehrt.

Bislang konnten transgeschlechtliche Menschen ihr Geschlecht nur auf Grundlage des Transsexuellengesetzes ändern. Viele hätten gehofft, dass sich der Prozess mit dem Gesetz zum dritten Geschlecht erleichtert, erklärte Manuela Tillmanns vom Leipziger Verein Rosalinde, der sich für Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Inter- und Asexuelle einsetzt. Ob das tatsächlich der Fall ist, könne sie noch nicht abschließend sagen. In der Beratungsstelle hätten sich in diesem Jahr noch keine intersexuellen Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrags beraten lassen.

Der Bundestag hatte die Einführung des dritten Geschlechts Mitte Dezember 2018 beschlossen. Damit setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Eine Kampagnengruppe um die intersexuelle Vanja aus Leipzig hatte zuvor geklagt. Die Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, hatte das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas