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Vorstoß für härtere Strafen bei Rauschtaten ohne Erfolg

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

Sachsen ist mit einer Bundesratsinitiative für eine härtere Bestrafung von unter Alkohol- und Drogeneinfluss begangenen Straftaten gescheitert. Der Gesetzentwurf, nachdem Strafen für solche Taten künftig nicht mehr wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit gemildert werden können, wurde am Freitag von der Länderkammer abgewiesen. Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bedauerte die Entscheidung. Er will sich weiter dafür engagieren, sagte er unter Verweis darauf, dass viele Rauschtaten Gewaltdelikte sind und mit bleibenden Gesundheitsschäden oder dem Tod von Menschen einhergehen.

Laut Gemkow gab es viel Zuspruch für den Vorstoß, von Betroffenen und aus der Bevölkerung. Die Entscheidung des Bundesrates verwundere um so mehr, als dessen Rechts- und Innenausschuss die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag empfohlen hatten, sagte ein Sprecher des Dresdner Justizministeriums.

Ziel der Initiative war es, die von den Gerichten relativ großzügig gebrauchte Strafminderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit und damit die aus Sicht der Initiatoren bestehende Ungerechtigkeit besonders bei schweren Gewalttaten zu beenden. Es gebe Taten, die mit dem Strafrahmen für «Vollrausch» nicht angemessen geahndet werden könnten, betonte Gemkow. Das Maximum in Paragraph 323a «Vollrausch» des Strafgesetzbuches von derzeit fünf Jahren Freiheitsstrafe müsse bei schweren Verbrechen wie Totschlag oder schwerer Körperverletzung angepasst werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas

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