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Neue Hilfen für Menschen mit Behinderungen ab Januar

Vom 1. Januar an soll Menschen mit Behinderung stärker finanziell geholfen werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Dresden, eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag einzubringen. Laut Gesetz erhalten Blinde und hochgradig sehschwache Menschen sowie Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder eine Unterstützung als Nachteilsausgleich. Die monatlichen Summen dafür liegen zwischen 62 und 115 Euro. Bisher waren es zwischen 52 und 103 Euro. Wer gleichzeitig blind und taub ist, bekommt 147 Euro.

Die Zuwendungen sind Leistungen des Landes und werden unabhängig von Vermögen und Einkommen gewährt. «Die moderaten Erhöhungen sind sozialpolitisch gerechtfertigt. Es ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, nach der Erhöhung des Landesblindengeldes auch die anderen Zuwendungen zu verbessern», sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Man wolle so einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener leisten. Sachsen hatte zum Jahresanfang schon das Landesblindengeld angepasst - von 333 Euro auf 350 Euro.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas