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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Abschiebungshaft

Die sächsische Staatsregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug einer Abschiebungshaft auf den Weg gebracht. Den Gesetzentwurf dazu beschloss das Kabinett am Dienstag in Dresden. Er regelt Einzelheiten zur Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in einer zentralen Gewahrsams- beziehungsweise Hafteinrichtung bis zu ihrer Abschiebung und soll das bisher geltende Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz ablösen.

«Immer wieder kommen Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nicht nach und tauchen unter», sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) zur Begründung des Beschlusses. Deshalb seien Gewahrsam und Haft notwendige Mittel zur Durchsetzung geltenden Rechts. Eine entsprechende Einrichtung entsteht derzeit in Dresden. Sie soll für den Gewahrsam im ersten Quartal kommenden Jahres und für die Abschiebungshaft bis Mitte 2018 in Betrieb gehen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Hendrik Schmidt