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Inklusionsgesetz für Sachsen: Behinderte können wählen

dpa / Robert Michael
dpa / Robert Michael

Die schwarz-rote Koalition in Sachsen hat ihr letztes Gesetzesvorhaben realisiert. Der Landtag beschloss am Dienstag das Sächsische Inklusionsgesetz. Danach werden Wahlrechtsausschüsse abgeschafft, so dass auch Behinderte mit gerichtlich bestelltem Betreuer wählen können. Sie dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden.

Das Inklusionsgesetz löst das Integrationsgesetz von 2004 ab. «Es ist mehr als eine Namensänderung», sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft sei in der Verfassung des Freistaates verankert und seit 1990 Gegenstand der Politik. «Es brauchte aber in den 2000er Jahren einen Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe.»

Gehörlose haben künftig das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher bei Elternabenden und -gesprächen in Kita und Schule, Teilhabe bei Ehrenamt und Petitionen wird stärker gefördert und der Staat verpflichtet sich die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Außerdem werden hauptamtliche Inklusionsbeauftragte und ein Landesbeirat eingerichtet.

Laut Klepsch ist der Weg damit noch nicht zu Ende. «Die größten Barrieren sind noch immer in den Köpfen der Menschen», sagte sie. Es brauche Begegnung auf Augenhöhe statt falsch verstandene Fürsorge. «Es gibt noch viel zu tun, auch bei uns selbst in Ministerien und Behörden.»

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Robert Michael