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Grundsteuerreform: Landtag vertagt Beschluss

Symbolbild Steuern / pixabay nattanan23
Symbolbild Steuern / pixabay nattanan23

Der Sächsische Landtag hat die Umsetzung der Grundsteuerreform vertagt. Ein Gesetzesentwurf dazu wurde am Donnerstag von der Tagesordnung des Parlamentes genommen. Hintergrund seien Einwände eines Verfassungsrechtlers, der einen Passus zu unbebauten Grundstücken für nicht verfassungskonform halte, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. Bis zur Landtagssitzung habe diese Frage nicht abschließend geklärt werden können. Die Vertagung sei im Interesse einer rechtssicheren Lösung erfolgt.

Anlass für die Neuregelung der Grundsteuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Demnach müssen die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Durch eine Länderöffnungsklausel können die Bundesländer aber eigene Regelungen treffen. Davon macht Sachsen Gebrauch. Bundesweit sind im Zuge der Reform 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, in Sachsen rund 2,5 Millionen. Das jährliche Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit rund 14 Milliarden Euro, in Sachsen sind es etwa 500 Millionen Euro.

Dem Finanzministerium geht es nach eigenen Angaben darum, sächsische Besonderheiten zu berücksichtigen und Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern. Die Regelung sei aufkommensneutral gestaltet, die Kommunen hätten später genauso viel Grundsteuer wie vorher. Es werde aber Bürger geben, die weniger bezahlen müssten und andere, bei denen die Grundsteuer steige. Die Übernahme des Bundesmodells ohne Änderungen hätte Wohnen in Sachsen jedoch spürbar verteuert.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH