loading

Nachrichten werden geladen...

Gericht: Kein Gegenprotest vor Neonazi-Festival-Gelände

dpa / Daniel Schäfer
dpa / Daniel Schäfer

Die Demonstration gegen ein Neonazi-Festival im ostsächsischen Ostritz darf nicht in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) lehnte am Freitag eine Beschwerde der Organisatoren letztinstanzlich ab (Az: 3 B 177/19). Damit bestätigte das OVG wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Dresden am 14. Juni (6 L 453/19) die Auflagen durch das Landratsamt als zuständige Versammlungsbörde.

Der 3. Senat des OVG begründete den Beschluss mit der Gefahr für Ordnung und Sicherheit beim möglichen Aufeinandertreffen von Teilnehmern gegensätzlicher Lager. Überdies sei die als Ersatzort für die Demonstration genannte Lederwiese in «unmittelbarer Nähe zum hinteren Teil des Hotelgeländes, auf dem ein Großteil der Veranstaltungen stattfinde, und stehe damit gleichermaßen in Hörweite zur dortigen Veranstaltung», hieß es in der Begründung.

Die Initiative «Rechts rockt nicht» wollte in Sicht- und Hörweite des rechtsextremen «Schild und Schwert Festivals» am Hotel Neißeblick protestieren. Die dorthin führende Straße ist eine Sackgasse. Nach Ansicht der Kammer könnte die Polizei dort die gegensätzlichen Lager nicht hinreichend trennen. Zudem sei der Zugang für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge «bei der zu erwartenden erheblichen Menschenansammlung auf der Bahnhofstraße selbst nicht mehr gewährleistet».

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Daniel Schäfer