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Bundesgericht prüft Abschiebung eines Gefährders

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt und entscheidet heute über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines mutmaßlichen islamistischen Gefährders in die Türkei. Der 28 Jahre alte Mann war von den Behörden in Schleswig-Holstein als IS-Sympathisant und Islamist eingestuft worden. Weil von ihm eine terroristische Gefahr ausgehe, ordnete das Innenministerium im Oktober 2017 seine Abschiebung gemäß Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz an. Dieser sogenannte Gefährderparagraf gilt als schärfstes Mittel der Behörden, um Terrorverdächtige abschieben zu können.

Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Mann hat gegen die Abschiebungsanordnung geklagt. Er macht laut Bundesverwaltungsgericht geltend, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Die Leipziger Richter hatten sich schon im Januar mit dem Fall befasst und einen Antrag des Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Daraufhin wurde er abgeschoben. Mit einer endgültigen Entscheidung wird im Laufe des Dienstags gerechnet. (Az.: BVerwG 1 A 16.17)

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas