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BGH lehnt Revision von Moschee-Bomber ab

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

Das Urteil des Landgerichts Dresden gegen einen Mann wegen Sprengstoffanschlägen auf eine Moschee und das Kongresszentrum vor der zentralen Einheitsfeier 2016 ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verwarf laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Revision des Angeklagten als unbegründet. Die Staatsanwaltschaft habe ihre auf einen der beiden Fälle des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen beschränkte Revision zurückgenommen.

Der 32-Jährige war im August 2018 zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden - wegen versuchten Mordes in vier Fällen, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen. Die Schwurgerichtskammer sah darin die menschenverachtende Tat eines zuvor radikalisierten Rassisten. Der Belüftungsmonteur hatte vor Gericht zugegeben, die Rohrbomben gebaut und gezündet zu haben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Laut Experten waren der Imam, dessen Frau und die beiden Söhne, die in der Moschee auch wohnen, nur durch Zufall mit dem Schrecken davon gekommen.

Die Attacken vom 26. September 2016 hatten auch vor dem Hintergrund der durch das islam- und fremdenfeindliche Pegida-Bündnis damals aufgeheizten Stimmung in der Stadt bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte war Wochen später durch am Tatort gesicherte DNA-Spuren ermittelt und im Dezember 2016 in Hessen gefasst worden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas