Der sächsische AfD-Politiker Ivo Teichmann hat jegliche Einflussnahme auf den Landeswahlausschuss im Zusammenhang mit der AfD-Liste zur Landtagswahl 2019 abgestritten. Er habe in einem Telefonat mit Referatsleiter Thomas Wolf zwar auf Folgen einer Nichtzulassung der Liste hingewiesen, aber «nicht im Sinne einer Drohung». Es habe sich um ein Streitgespräch gehandelt, bei dem unterschiedliche Meinungen aufeinandergeprallt seien. Teichmann räumte ein, verärgert gewesen zu sein. Er sieht in Wolf den «Strippenzieher» für die spätere Entscheidung des Wahlausschusses.
Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD- Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte auf zwei verschiedenen Versammlungen, zudem wurde das Wahlverfahren mittendrin geändert. Der Ausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu - alle, die auf der ersten Versammlung gewählt worden waren. Die AfD sah darin ein politisches Manöver. Teichmann war seinerzeit stellvertretender Vertrauensmann seiner Partei.
Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit jenen 30 Listenkandidaten antreten darf, die auf beiden Versammlungen im Einzelwahlverfahren auf die Liste kamen. Trotz vieler gewonnener Direktmandate konnte sie von den ihr zustehenden 39 Landtagsmandaten nur 38 übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages soll nun unter anderem klären, ob Regierungsmitglieder die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflussten.
Wolf war kein Mitglied des Landeswahlausschusses. Der Referatsleiter für Recht, Wahlen und Volksentscheide im Statistischen Landesamt diente dem Gremium aber als Berater. Im September 2021 hatte er im U-Ausschuss des Landtages zu Protokoll gegeben, dass Teichmann ihn unter Druck gesetzt habe: «Ich sollte mir genau überlegen, was ich tue» - und sich über die Folgen des Handelns im Klaren sein. Zudem habe Teichmann ihm Konsequenzen für die Zeit nach der Wahl angekündigt. Das Gespräch sei «immer unangenehmer» geworden.
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