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AfD bringt fünf Gesetzentwürfe ein

dpa / Sebastian Willnow
dpa / Sebastian Willnow

Die AfD sieht die Chancengleichheit von Parteien nicht gewahrt und bringt deshalb einen Gesetzentwurf ins Parlament ein. Demnach soll eine staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen nicht mehr möglich sein, teilte die sächsische Landtagsfraktion der AfD am Freitag mit. «Parteien müssen aus eigener Kraft für sich werben können und nicht mit dem Geld der Steuerzahler», sagte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban. Weitere von der Partei eingebrachte Gesetzentwürfe betreffen das Landeserziehungsgeld, die öffentliche Verwaltung im Freistaat sowie die Medien. Zudem soll der 13. Februar eines jeden Jahres in Sachsen zum Gedenktag für Bombenopfer werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow