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Silvesterfeuerwerk in Sachsen uneinheitlich geregelt

Feuerwerkskörper werden in die Kamera gehalten. Foto: Christophe Gateau/dpa
Feuerwerkskörper werden in die Kamera gehalten. Foto: Christophe Gateau/dpa

Wenige Tage vor dem Jahreswechsel sind die Regelungen zum privaten Silvesterfeuerwerk in der Corona-Pandemie in Sachsens Städten uneinheitlich geregelt. So will etwa Dresden nach eigenen Angaben am Montag eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, mit der ein «Böllerverbot» für das gesamte Stadtgebiet verfügt wird. Demzufolge wird zu Silvester und am Neujahrstag das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik jeglicher Art untersagt.

Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung verbietet nur den Feuerwerksverkauf. Es wird darin lediglich «dringend davon abgeraten», bereits vorhandenes Feuerwerk abzubrennen. Die zuständigen kommunalen Behörden könnten aber für viel besuchte öffentliche Plätze ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern anordnen, heißt es.

So ist auf vier Straßen und der Altstadtbrücke in Görlitz zu Silvester von 22.00 Uhr an bis zum Neujahrstag 02.00 Uhr das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU) hatte dazu Anfang Dezember eine Polizeiverordnung erlassen. Es werden Geldstrafen angedroht.

In Zwickau ist einem Sprecher zufolge keine Böllerverbotszone geplant. Dagegen läuft es in Leipzig laut einem Sprecher auf ein Feuerwerksverbot per Allgemeinverfügung hinaus. Die Details sollen nach dem Weihnachtsfest bekanntgegeben werden. Die Stadt Chemnitz sei noch dabei, ihr Vorgehen zu prüfen, hieß es, und will sich dabei mit anderen Städten in Sachsen abstimmen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH