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Kein Silvester-Böllerverbot in Leipzig, Dresden und Chemnitz

Feuerwerksraketen liegen in einem Geschäft. Foto: Inga Kjer/dpa
Feuerwerksraketen liegen in einem Geschäft. Foto: Inga Kjer/dpa

Raketen, Knaller, Feuerwerkskörper: In den drei sächsischen Großstädten gelten zu Silvester keine Böllerverbote. Wie die Stadtverwaltungen in Leipzig, Dresden und Chemnitz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilten, wird es keine besonderen Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel geben.

Nach Auskunft des Ordnungsamtes plane die Stadt Leipzig derzeit kein Böllerverbot an Silvester, hieß es aus der Messestadt. Chemnitz verwies auf die guten Feinstaubwerte in der Stadt. Die gesetzlichen Warnwerte würden selbst an Silvester nicht überschritten, teilte die Stadtverwaltung mit. Im Jahresschnitt würden lediglich 21 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Erlaubt seien 40. «Deshalb gibt es derzeit keine Überlegungen für ein Böllerverbot.»

Die Landeshauptstadt Dresden sieht keine rechtlichen Grundlagen für ein Böllerverbot. «Nach der gegenwärtigen sprengstoffrechtlichen Normenlage wäre ein vollständiges Verbot von Feuerwerken nicht rechtmäßig», teilte die Stadt mit. Den Kommunen sei in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz lediglich die Möglichkeit gegeben worden, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen allgemein oder im Einzelfall einzuschränken.

So sei es zum Beispiel aus Lärmschutzgründen möglich, in besiedelten Gebieten die Verwendung von reinen Knallkörpern zu untersagen. Für Raketen mit Knalleffekt würde dies dann aber schon nicht mehr gelten. «Ob sich die Differenzierung im Vollzug durchsetzen lässt, erscheint bei der Vielzahl an verschiedenen pyrotechnischen Gegenständen zumindest fraglich», teilte die Stadtverwaltung mit.

Eine Stadtsprecherin verwies überdies darauf, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gesetzlich ohnehin verboten ist. Dabei müsse ein Abstand von 200 Metern eingehalten werden. «Mit dem Verbot soll erreicht werden, dass der Andacht von Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen wird sowie Kinder einem plötzlich einsetzenden Lärm nicht ausgesetzt sind», hieß es aus Dresden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Feuerwerksraketen liegen in einem Geschäft. Foto: Inga Kjer/dpa