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Wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Ein Vorsitzender Richter am Landgericht Görlitz. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Vorsitzender Richter am Landgericht Görlitz. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Im Prozess zum gewaltsamen Tod eines 69-Jährigen Mannes in Weißwasser ist der Angeklagte am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer am Landgericht Görlitz sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige seinen Nachbarn in einem Plattenbau am 5. Februar erstochen hat. «Er wartete, bis der Rentner eingeschlafen war, holte sich dann zwei Messer und stach damit 19 Mal auf den Mann ein», sagte der Vorsitzende Richter Theo Dahm. Das Motiv war Habgier, von dem Geld habe er Schulden bezahlt und sich Rauschgift gekauft, es in seiner Wohnung mit Jugendlichen konsumiert und sich vor den Teenagern als «freigiebiger Spender» inszeniert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit der Entscheidung folgten die Richter den Forderungen von Anklage und Verteidigung, die die Täterschaft des jungen Mannes als erwiesen ansahen. Der Angeklagte hatte laut Dahm kein eigenes Einkommen «und in seinem Leben noch nicht viel erreicht». Der gebürtige Dresdner ist mehrfach vorbestraft, unter anderen wegen Körperverletzung und Brandstiftung. Er hatte zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt, eine Absicht aber bestritten - und am Schluss Reue gezeigt. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass er trotz Drogen- und Medikamenteinfluss voll schuldfähig war.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Vorsitzender Richter am Landgericht Görlitz. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa