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Verwaltungsgericht: Schulschließungen rechtmäßig

Ein Gerichtssaal des Arbeitsgerichtes, Sozialgerichtes und Verwaltungsgerichtes in Dresden. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Ein Gerichtssaal des Arbeitsgerichtes, Sozialgerichtes und Verwaltungsgerichtes in Dresden. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die länger andauernden Schulschließungen für einen Großteil der sächsischen Schüler als rechtmäßig gebilligt. Es wies Eilanträge eines 13 Jahre alten Gymnasiasten und einer neunjährigen Grundschülerin ab, die damit einem Schulbesuch ab 4. Mai hatten durchsetzen wollen. Die Schulschließungen seien durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt, teilte das Gericht am Freitag mit. Eine schrittweise Wiederherstellung des Unterrichts sei nicht zu beanstanden. (Az.: 6 L 289/20)

Die Eltern hatten unter anderem geltend gemacht, dass das in der Verfassung verbriefte Recht ihrer Kinder auf Schulbildung verletzt werde. Dass Sachsen die Schulen zunächst nur für die Abschluss- und danach für die Vorabschlussklassen geöffnet habe, verstoße gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Angesichts des geringen Infektionsgeschehens seien die Schließungen auch nicht mehr verhältnismäßig.

Diesen Argumenten folgte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht. Die Infektionslage müsse weiter ernst genommen werden. Dass einige Jahrgänge früher in die Schulen zurück durften, verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn für diese Differenzierung gebe es einen sachlichen Grund. Auch das Recht der Kinder auf Schulbildung und Chancengleichheit werde nicht verletzt. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Ein Gerichtssaal des Arbeitsgerichtes, Sozialgerichtes und Verwaltungsgerichtes in Dresden. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild