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Urteile im Mordkomplott-Prozess gehen zum Bundesgerichtshof

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss die Urteile des Dresdner Landgerichts im Prozess wegen der Tötung eines 38-Jährigen aus Großenhain (Landkreis Meißen) überprüfen. Auch der vierte Angeklagte hat fristgemäß Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage sagte. Die zwei Frauen und zwei Männer waren vor einer Woche des Mordes schuldig gesprochen worden.

Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass eine 33-Jährige im Sommer 2020 ihren damaligen Freund und ein bekanntes Pärchen zum Mordanschlag auf ihren Noch-Ehemann angestiftet hat und dieser gemeinsam ausgeführt wurde. Bei der Witwe und einem 53-Jährigen stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre.

Die Kammer war überzeugt, dass die Ehefrau den Mann, mit dem sie auch im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn lag, loswerden, das Trennungsjahr aber nicht abwarten und zudem die Sterbegeldversicherung in Höhe von 17 000 Euro kassieren wollte. Die Richter gingen deshalb auch von Habgier als Motiv aus. Die vier Deutschen entführten den 38-Jährigen am 13. Juni 2020, die Männer und die Ehefrau quälten ihn dann über Tage in einem einsamen Waldstück. Er starb qualvoll zu einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch für die Hauptangeklagte und deren damaligen Freund plädiert, unter anderem wegen Verfahrensfehlern. Bei dem 53-Jährigen forderte sie zwölf Jahre Haft wegen seiner Hilfe zur Aufklärung des Verbrechens und bei dessen Partnerin drei Jahre - wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

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