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Urteil gegen Mitläufer von «Revolution Chemnitz» noch 2020

Blick auf das Landgericht Chemnitz. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Blick auf das Landgericht Chemnitz. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im Berufungsverfahren gegen sechs mutmaßliche Mitläufer der rechtsextremen Terrorvereinigung «Revolution Chemnitz» soll noch dieses Jahr ein Urteil gesprochen werden. Die Verhandlung am Landgericht Chemnitz wurde am Montag vorzeitig unterbrochen, da zwei Anwesende Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatten. Als nächsten Verhandlungstermin setzte das Gericht den 29. Dezember fest. Dann seien Plädoyers und Urteil zu erwarten, hieß es.

In der Mittagspause des vierten Verhandlungstages bekamen sowohl ein Schöffe als auch ein Angeklagter die Mitteilung, dass sie beziehungsweise ihr Kind direkte Kontaktperson seien, woraufhin der Vorsitzende Richter den Prozesstag beendete. Zuvor hatten drei Verteidiger Erklärungen zum Verlauf des Tatabends abgegeben. Ihre drei Mandanten räumten ein, dass sie seinerzeit vor Ort waren, jedoch abseits gestanden hätten, so dass sie von der vorgeworfenen Tat nichts mitbekommen hätten.

Die Angeklagten sollen im Spätsommer 2018 nach einer Demonstration gemeinsam mit anderen Teilnehmern als sogenannte Bürgerwehr auf der Chemnitzer Schlossteichinsel Ausweiskontrollen vorgenommen haben. Dabei wurde nicht nur eine Geburtstagsfeier von Jugendlichen gestört, sondern auch eine Gruppe von vor allem ausländischen Besuchern eingekesselt und bedrängt. Bei dieser lautstarken Auseinandersetzung soll eine Flasche geflogen sein, die einen Zeugen am Kopf traf und eine Platzwunde verursachte.

Im Sommer hatte das Amtsgericht Chemnitz die Männer im Alter zwischen 26 und 33 Jahren wegen Landfriedensbruchs zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr verurteilt. Dabei schloss Richter Kai Goltz eine Bewährung grundsätzlich aus, da er nicht gewillt sei, dass wieder Angst und Schrecken verbreitet würden. Damals gingen sowohl die Verteidigung als auch die Anklage in Berufung.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH