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Streit um Markenrechte: Petry könnte gegen AfD verlieren

dpa / Britta Pedersen
dpa / Britta Pedersen

Im Markenstreit mit ihrer Ex-Partei muss die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry mit einer Niederlage rechnen. Das Landgericht München I hat am Dienstag angedeutet, dass Petry ihre angemeldete Marke «Die blaue Partei» wohl löschen muss. Das Urteil soll allerdings erst in rund zwei Monaten fallen.

Petry hatte nach ihrem Austritt aus der AfD «Die blaue Partei» gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Am 14. Oktober 2017 hatte sie die Eintragung der Marke «Die blaue Partei» beantragt. Die AfD war mit ihrer Marke «Die Blauen» schneller. Sie hatte sie bereits am 27. September 2017 anmeldet - rund zwei Wochen vor Petry.

Die Partei verlangt nun von Petry, ihre Marke zu löschen und hat sie entsprechend abgemahnt. «Wir sehen nach unserer Vorberatung eine Verwechselungsgefahr nach Markengesetz für gegeben», sagte die Richterin in München. Damit bestehe die Voraussetzung, die Marke löschen zu lassen. Das Urteil ist für den 29. Januar 2019 terminiert.

Sollte die Marke gelöscht werden, heißt dass allerdings nicht, dass Petry ihre Partei umbenennen muss. «Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke», sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. «Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen.» Das könne zum Beispiel bei T-Shirts der Fall sein. «Da kann es natürlich schon hinderlich sein, wenn man keine Marke hat, oder ein anderer den Parteinamen als Marke besitzt.»

Petry hatte unmittelbar nach der Bundestagswahl 2017 AfD-Fraktion und Partei verlassen. Sie sitzt nun als fraktionslose Abgeordnete im Parlament. Petry hatte «Die blaue Partei» gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Marcus Pretzell, und einigen Mitstreitern gegründet. Im sächsischen Landtag bilden Petry und vier weitere Ex-AfD-ler die Blaue Gruppe. Im Bundestag gehört außer Petry nur der frühere AfD-Abgeordnete Mario Mieruch zu den Blauen.

Petry selbst war nicht zur Verhandlung in München erschienen. Auch die AfD ließ sich durch einen Anwalt vertreten. Beide Seiten verzichteten vor Gericht darauf, ihre Sicht der Dinge noch einmal zu erläutern.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Britta Pedersen