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Steinewerfer auf Moschee zu Haft auf Bewährung verurteilt

dpa / Sebastian Kahnert
dpa / Sebastian Kahnert

Gut eine Woche nach dem Angriff auf eine Dresdner Moschee ist der Beschuldigte im Zuge eines beschleunigten Verfahrens verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden verhängte am Mittwoch fünf Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung unter anderem wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Der Beschuldigte hatte zuvor gestanden, am 4. Juni mehrere Steine auf die Fatih Camiine Moschee und auf ein Döner-Restaurant in der Nähe geworfen zu haben.

Das habe Allah ihm befohlen, sagte der 30-Jährige bezüglich des muslimischen Gotteshauses. Er kritisierte die Art und Weise, wie der Islam dort praktiziert werde. Das sei keine Moschee, sondern eine Kirche, das akzeptiere er nicht. Die Richterin glaubte dem Asylbewerber aus Tunesien aber, dass er niemanden verletzten wollte.

In der Moschee waren drei doppelt verglaste Fensterscheiben zu Bruch gegangen, aber niemand verletzt worden. Fast zwei Stunden später flogen mehrere Steine in das Lokal, dort wurden Schaufenster zerstört. Der Mann war nach Zeugenaussagen und aufgrund der Bilder aus Überwachungskameras am Tag danach vorläufig festgenommen worden. «Das heutige Urteil ist ein klares Signal an alle potenziellen Straftäter, dass Angriffe auf Religionseinrichtungen schnell und konsequent verfolgt werden», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp.

Die Moschee im Stadtteil Cotta war im Herbst 2016 Ziel eines islamfeindlichen Anschlags mit Rohrbomben, bei dem die Familie des Imams nur durch Zufall mit dem Schrecken davon kam. Ein Deutscher wurde im August 2018 wegen versuchten Mordes und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Kahnert