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Prozess um Chemnitzer Messerattacke wird nicht verlegt

dpa / Monika Skolimowska
dpa / Monika Skolimowska

Der Prozess um die tödliche Messerattacke von Chemnitz findet in Dresden statt und wird nicht in eine andere Stadt verlegt. Ein entsprechendes Ansinnen der Verteidigung des angeklagten Syrers lehnte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag ab. Die Verteidigung hatte beantragt, die Untersuchung und Entscheidung einem Landgericht außerhalb von Sachsen, Thüringen und Brandenburg zu übertragen. Als Argument wurden unter anderem die in diesem Jahr dort stattfindenden Landtagswahlen vorgebracht. Es sei mit Demonstrationen Rechter sowie mit massiven Ausschreitungen zu rechnen. Deshalb könne nicht unbeeindruckt und angstfrei geurteilt werden.

Die Karlsruher Richter verwiesen darauf, dass das Landgericht Chemnitz die Verhandlung in einem besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Dresden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchführen werde. Es bestünden auch nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür, dass die Richter des Landgerichts Chemnitz das Gedankengut rechter Demonstranten teilen beziehungsweise «unter dem Druck der Straße nicht unbeeindruckt und angstfrei urteilen».

Der Angeklagte soll am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem auf der Flucht befindlichen Iraker einen 35 Jahre alten Deutschen durch Messerstiche getötet haben. Zudem sollen beide einem weiteren Mann eine schwere Stichverletzung im Rücken beigebracht haben. Das Verfahren gegen den Iraker wurde abgetrennt. Die Tat löste seinerzeit Aufmärsche Rechtsextremer und Angriffe auf Ausländer aus.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Monika Skolimowska