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Prozess: Haftbefehl zu Messerattacke auf Facebook geteilt

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

Weil er bei Facebook einen Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz geteilt haben soll, muss sich ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Er soll im August 2018 unter einem Facebook-Beitrag der Zeitung «Märkische Allgemeine» einen von ihm verfassten Text und zwei Fotos eines kompletten Haftbefehls des Amtsgerichts Chemnitz mit sämtlichen Angaben gepostet haben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Für den Prozess ist ein Termin am 21. Januar (10.30 Uhr) angesetzt.

Im August 2018 war ein 35-jähriger Deutscher in Chemnitz erstochen worden. Der Vorfall hatte tagelange Ausschreitungen nach sich gezogen. Rund ein Jahr später wurde ein Syrer unter anderem wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof. Der Verurteilte soll den 35-Jährigen gemeinsam mit einem noch nicht gefassten Iraker getötet haben.

Ein inzwischen vom Dienst suspendierter und zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Justizbeamter hatte den Haftbefehl gegen einen weiteren Tatverdächtigen, der wegen mangelnden Tatverdachts inzwischen auf freiem Fuß ist, fotografiert und an Dritte weitergegeben. Der Haftbefehl wurde mehrfach im Netz geteilt. Unter anderem wurde er seinerzeit von der rechtsextremen Organisation «Pro Chemnitz», einem AfD-Kreisverband und Pegida-Chef Lutz Bachmann veröffentlicht, der dafür einen Strafbefehl erhielt.

Im Mai 2019 musste ein Polizist aus Hechingen (Zollernalbkreis) in Baden-Württemberg eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen, weil er das Foto geteilt hatte. Im Oktober 2019 wurde eine Frau aus Hessen zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs ist die Veröffentlichung eines amtlichen Dokuments eines Strafverfahrens strafbar. Die Tat ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv