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Plädoyers im Juwelendiebstahl-Prozess in Dresden ab 31. März

Die bei einem Einbruch beschädigte Vitrine im Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Die bei einem Einbruch beschädigte Vitrine im Juwelenzimmer im Historischen Grünen Gewölbe. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe sollen am 31. März die Plädoyers am Dresdner Landgericht beginnen. Zuvor an diesem Tag werde voraussichtlich die Beweisaufnahme geschlossen, wie ein Sprecher der Justizbehörde am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Die Strafkammer hat den 28. April sowie den 2. Mai als weitere Termine für die Schlussvorträge der Verteidigung bestimmt. «Urteilsverkündung soll am 16. Mai 2023 sein.»

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit gut einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 24 und 29 Jahren verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sind wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls, der Brandstiftung und der besonders schweren Brandstiftung angeklagt.

Fünf von ihnen hatten vor Gericht zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein und Reue gezeigt. Die Bereitschaft dazu resultiert aus einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung. Zuvor war der Großteil der Beute kurz vor Weihnachten 2022 zurückgegeben worden. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab. Der «Deal», dem vier der Angeklagten zustimmten, umfasst neben glaubhaften Geständnissen die Befragung vor Gericht.

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