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OVG untersagt Ladenöffnung für Abholung von bestellter Ware

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Öffnung von Geschäften für die Abholung zuvor online bestellter Waren abgelehnt. Erlaubt sei nur die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, entschied das OVG in einem Eilverfahren am Dienstag.

Eine Inhaberin von vier Elektronikfachmärkten hatte die Öffnung ihrer Geschäfte für das sogenannte Click & Collect-System verlangt. Dabei wird die gewünschte Ware online ausgewählt und bestellt und im Geschäft später abgeholt. Die OVG-Richter lehnten es ab, die entsprechenden Passagen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der seit 16. Dezember geltenden Fassung außer Vollzug zu setzen.

Der seit November 2020 geltende Teillockdown habe nicht dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zurückgegangen sei, erläuterten die Richter. Angesichts des unmittelbar drohenden Erreichens der Belastungsgrenze des Gesundheitssystems, sei eine Kontaktreduktion nicht zu beanstanden. Das von der Antragstellerin vorgehaltene Click & Collect-System liefe dem Ziel zuwider, dass die Bevölkerung im Freistaat Sachsen ihre Unterkunft möglichst wenig verlässt, hieß, es weiter.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Das OVG ist überzeugt, dass die Entscheidungen einer möglichen Normenkontrollklage, mit der die Vorschriften endgültig für unwirksam erklärt werden könnten, standhalten, wie ein Sprecher sagte.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH