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OVG bestätigt Schließung von Kosmetik- und Nagel-Studios

Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) hat einige Vorschriften der sächsischen Corona-Schutzverordnung bestätigt. In einem Normenkontrollverfahren habe es das Gericht abgelehnt, Teile davon in der seit 2. November 2020 geltenden Fassung vorläufig außer Vollzug zu setzen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Das OVG bestätigte in einem Eilverfahren die Maskenpflicht, die Kontaktbeschränkung sowie die Kontaktdatenerhebung. Der Beschluss wurde bereits am Mittwoch gefasst, aber erst am Freitag veröffentlicht.

Auch die vorübergehende Schließung von Kosmetik- und Nagel-Studios ist demzufolge rechtens - aus denselben Gründen wie bei Tätowier- und Piercing-Studios. Der Eingriff sei für die betroffenen Gewerbetreibenden zwar gravierend, dem stehe aber das durch die Pandemie bedrohte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung entgegen, erklärte der Sprecher. Zudem sei das Betriebsverbot auf vier Wochen befristet und den Betrieben eine erheblich Entschädigung in Aussicht gestellt worden.

Geklagt hatte in dem Eilverfahren laut Gericht die Betreiberin eines Kosmetik- und Nagel-Studios. Gemäß der am 2. November in Kraft getretenen Corona-Schutz-Verordnung müssen Anbieter körpernaher Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen sowie Friseuren diesen Monat schließen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH