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OVG bestätigt Regeln zu Ladenschließungen im Lockdown

Das Mikrofon für Wortbeiträge steht im Gerichtssaal. Foto: Carsten Rehder/dpa
Das Mikrofon für Wortbeiträge steht im Gerichtssaal. Foto: Carsten Rehder/dpa

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Regelungen für Ladenschließungen im Lockdown bestätigt. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen demnach weiter nicht öffnen, teilte das OVG am Freitag in Bautzen mit. Auch die Vorgaben zur zulässigen Anzahl von Kunden in den Geschäften seien rechtmäßig.

Das Gericht wies einen Eilantrag der Besitzerin eines Haushalts- und Spielwarengeschäfts zurück, die dort auch einige Lebensmittel und Drogerieartikel anbietet. Die Frau hatte argumentiert, die Regeln seien zu unbestimmt und verletzten das Gleichbehandlungsgebot. Das sahen die Richter anders. In der Coronaschutz-Verordnung seien die Geschäfte, die öffnen dürfen, «hinreichend bestimmt». (Az.: 3 B 446/20)

Das OVG wies zudem noch einen zweiten Antrag einer Händlerin zurück, die mehrere große Lebensmittelgeschäfte betreibt. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass auf Ladenflächen, die 800 Quadratmeter überschreiten, nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden darf. (Az.: 3 B 424/20)

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH