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OVG bestätigt Maskenpflicht in sächsischen Schulen

Eine Atemschutzmaske liegt neben einem Federmäppchen. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Eine Atemschutzmaske liegt neben einem Federmäppchen. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Maskenpflicht wegen Corona in Schulen bestätigt. Die Richter lehnten es in dem Eilverfahren ab, die Vorschrift zum Tragen einer Maske beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen bis zur Klärung im Hauptverfahren außer Vollzug zu setzen, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Ausnahmen gelten für jüngere Schüler, bestimmten Unterricht mit Förderschwerpunkten und bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude.

Der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung liege ein bundes- und landesweit abgestimmtes, umfassendes Schutzkonzept zugrunde, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Hierbei handele es sich nicht um eine willkürliche, sondern um eine von sachlichen Erwägungen getragene Entscheidung, einzelne Lebens- und Wirtschaftsbereiche herunterzufahren, um andere Bereiche, denen nachvollziehbar größeres Gewicht beigemessen wird, am Laufen zu halten.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH