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OLG: Azubi ohne Maske hat kein Recht auf Präsenzunterricht

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Eine Auszubildende aus Sachsen ist zu Recht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden, weil sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Das Oberlandesgericht habe eine entsprechende Beschwerde der jungen Frau zurückgewiesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Auszubildenden war von ihrer Schule die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt worden, weil sie sich auf ein ärztliches Attest berief, wonach sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist.

Die junge Frau hatte im Wege der Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Dresden beantragt, die Schule zu verpflichten, ihr den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Das Gericht hatte den Antrag zurückgewiesen. Auch die eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg.

Aus dem Attest müsse nachvollziehbar hervorgehen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Tragepflicht in der Schule zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren, begründeten die Richter ihre Entscheidung. So seien auch relevante Vorerkrankungen konkret zu bezeichnen und es müsse im Regelfall erkennbar sein, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist. Diesen Anforderungen habe das Attest nicht genügt. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH