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NSU-Prozess verzögert sich erneut

Im NSU-Prozess kommt es erneut zu einer Verzögerung. Weil noch Befangenheitsanträge offen sind, setzte das Oberlandesgericht (OLG) München am Montag die Verhandlungstermine in dieser Woche ab. Damit können die Plädoyers der Nebenklage frühestens nächste Woche Mittwoch beginnen.

Eigentlich hätte an diesem Dienstag weiterverhandelt werden sollen. Über die Anträge der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. hat das OLG nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aber noch nicht entschieden. Wohlleben und E. haben erneut Richter des Staatsschutzsenats abgelehnt. In beiden Ablehnungsanträgen soll es um die Umstände des Haftbefehls für E. gehen. Für beide Angeklagte hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefordert. Das Gericht befürchtete daraufhin Fluchtgefahr und nahm E. in Untersuchungshaft.

E. war nach Darstellung der Anklage der treueste Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds». Er soll Fahrzeuge gemietet haben, mit denen die Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tatorten fuhren, und bei der Tarnung des NSU-Trios geholfen haben. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt, weil er die Pistole vom Typ «Ceska» beschafft haben soll. Mit dieser Waffe sollen Mundlos und Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet haben.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Andreas Gebert