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Neues Polizeigesetz nach Urteil auf Prüfstand

dpa / Monika Skolimowska
dpa / Monika Skolimowska

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Autokennzeichen-Abgleich könnte Auswirkungen auf das geplante neue Polizeigesetz in Sachsen haben. «Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss klargestellt, dass die automatisierte Kennzeichenerkennung grundsätzlich zulässig ist», erklärte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Dienstag. Da sich die Karlsruher Richter allerdings ausführlich mit der Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zur automatisierten Kennzeichenerkennung befasst hätten, werde geprüft, «ob und in welchem Umfang der Entwurf des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes an die neuere Rechtsprechung angepasst werden muss», betonte Wöller.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass der Kennzeichenabgleich, wie er in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen praktiziert wird, zum Teil verfassungswidrig ist. Laut Urteil greift der Abgleich immer in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Im Großen und Ganzen können die Vorschriften trotzdem erst einmal in Kraft bleiben - sie müssen allerdings bis spätestens Ende 2019 nachgebessert werden. Beim Kennzeichen-Abgleich zur Gefahrenabwehr werden mit speziellen Geräten an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst.

In Sachsen haben sich die Koalitionspartner CDU und SPD auf einen Entwurf zum Polizeigesetz geeinigt, der im März vom Landtag beschlossen werden soll. Darin steht unter anderem auch die automatische Erfassung von Autokennzeichen mit stationären Geräten und die Möglichkeit, in begrenztem Umfang Datenabgleich via Gesichtserkennung vorzunehmen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Monika Skolimowska