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Nach tödlicher Brandstiftung: Neun Jahre Haft für Rentnerin

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

Aus dem Gerichtssaal direkt ins Gefängnis: Eine 70-Jährige ist vom Landgericht Chemnitz für eine Brandserie mit tödlichem Ausgang in Döbeln schuldig gesprochen und verhaftet worden. Die Rentnerin soll wegen versuchter schwerer Brandstiftung mit Todesfolge sowie schwerer Brandstiftung mit gefährlicher Körperverletzung für neun Jahre in Haft. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch am Donnerstag wurde die gebürtige Döbelnerin in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht.

Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass die Frau zwischen März 2016 und März 2017 dreimal Feuer in dem von ihr mitbewohnten Mehrfamilienhaus gelegt hat. Im April 2017 war eine 85 Jahre alte Mitbewohnerin infolge eines Feuers gestorben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision beantragt werden. Verfahren wegen eines vierten Brandes sowie Vortäuschung von Straftaten wurden eingestellt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten gefordert. Als Motiv hatte der Staatsanwaltschaft latenten Ausländerhass, Abneigung und Gleichgültigkeit gegenüber anderen Mitbewohnern sowie Geltungsbedürfnis genannt. Die Verteidigung hatte Freispruch für die Deutsche beantragt.

Auslöser für die Taten war laut Gericht, dass ein Asylbewerber einzog. Erstmals brannte es am 8. März 2016 in dem Haus. Es folgten drei weitere Feuer, die nach Aussage von Sachverständigen gelegt wurden: am 15. Oktober desselben Jahres sowie am 1. und 14. März 2017. In seinem Plädoyer erinnerte der Staatsanwalt daran, dass im Umfeld der Brände immer wieder Zettel auftauchten, die auf Ausländer als Täter hinweisen sollten.

In einem mitgeschnittenen Telefonat hatte die Angeklagte zugegeben, die Schreiben verfasst zu habe: «Die Briefe, die ich geschrieben habe, konnte man doch gar nicht lesen.» Dies wertete der Staatsanwalt als Teilgeständnis und ebenso als Indiz gegen die gelernte Sachbearbeiterin wie zahlreiche Falschanzeigen, wonach sie von Unbekannten bedrängt, bedroht und geschlagen worden sein soll.

Zwei Hausbewohner erlitten bei den Bränden Rauchgasvergiftungen, kamen aber mit dem Leben davon. Eine 85-Jährige hatte weniger Glück: Durch eine zunächst lebensrettende Intubation riss ihre Luftröhre, die Frau starb später an den Folgen. Dies müsse sich die Angeklagte zurechnen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger.

Der Verteidiger hingegen hatte erklärt, seine Mandantin komme als Täterin nicht infrage. Vielmehr sei sie nur wegen des hohen Ermittlungsdrucks ins Visier der Polizei geraten, weil es eine katastrophale Aufklärungsquote bei Bränden gebe.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas