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Nach Schlecker-Pleite: Zivilprozess wird fortgesetzt

Der Briefkasten von Landgericht und Amtsgericht Zwickau. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv
Der Briefkasten von Landgericht und Amtsgericht Zwickau. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

20 Monate nach der Unterbrechung wird vor dem Landgericht Zwickau ein Zivilprozess im Zusammenhang mit der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker fortgesetzt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, liegen nunmehr die nach dem Termin am 5. Juni 2018 angeforderten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Diese Akten sind für den Zivilrechtsstreit von Bedeutung, weil diese ein Gutachten zur Insolvenzreife des Schlecker-Unternehmens enthielten, teilte ein Gerichtssprecher mit. In der Verhandlung am 4. Februar soll dieses Gutachten erörtert werden.

In dem Zivilprozess in Zwickau hat der Insolvenzverwalter einer Zwickauer Personalüberlassung Ehefrau und Kinder von Firmengründer Anton Schlecker auf Zahlung von 1,37 Millionen Euro verklagt. Demnach soll das Unternehmen Meniar, das der Kette Leiharbeiter stellte, Schlecker unrechtmäßig ein Darlehen gewährt haben, als es selbst schon insolvent war. Der ebenfalls beklagte ehemalige Geschäftsführer habe diese Firma als Strohmann treuhänderisch für die Schlecker-Familie geführt, weshalb auch diese zu belangen sei, so die Behauptung des Insolvenzverwalters.

In dem seit 2016 laufenden Prozess waren bereits zwei Vergleichsvorschläge gescheitert. Angeblich sollen die Anwälte der Beklagten bis zu 400 000 Euro geboten haben.

Die Drogeriemarktkette Schlecker war 2012 Pleite gegangen. Rund 25 000 Mitarbeiter, überwiegend Frauen, hatten ihren Arbeitsplatz verloren.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Der Briefkasten von Landgericht und Amtsgericht Zwickau. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv