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Mutmaßlicher Einbrecher verklagt Polizei wegen Schusswunde

Eingang des Landgerichts und Amtsgerichts in Zwickau. Foto: Jan Woitas/ZB/Archivbild
Eingang des Landgerichts und Amtsgerichts in Zwickau. Foto: Jan Woitas/ZB/Archivbild

Bei einem Einbruch in einen vogtländischen Agrarbetrieb wird einer der mutmaßlichen Täter von einer Polizeikugel getroffen und klagt daraufhin gegen Sachsen und Thüringen auf Schmerzensgeld. Heute um 13.00 Uhr will das Landgericht Zwickau die Entscheidung in diesem Zivilprozess verkünden.

An dem Polizeieinsatz im Sommer 2015 bei Reichenbach waren Beamte aus beiden Bundesländern beteiligt. Sie hatten die beiden mutmaßlichen Serieneinbrecher zunächst observiert und dann den Ermittlern zufolge auf frischer Tat festgenommen. Weil die Männer damals Gegenwehr geleistet haben sollen, fielen auch Schüsse, bei denen der Kläger am Bein getroffen wurde.

Er verlangt deshalb mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro, weil der Polizeieinsatz aus seiner Sicht rechtswidrig und er nach eigenen Angaben nur ein unbeteiligter Dritter gewesen sei, erläuterte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht Gera war im März 2018 zu einem anderen Schluss gekommen und verurteilte beide Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu jeweils sechseinhalb Jahren Haft - allerdings nicht rechtskräftig. Denn gegen das Urteil legten die Angeklagten Revision ein, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht bislang aus.

Nach Ansicht von Sachsen und Thüringen war der Einsatz rechtmäßig, und damit auch der Schusswaffengebrauch. Ermittelt hatte damals die Staatsanwaltschaft Gera wegen mehr als 100 Taten, verurteilt wurden die beiden Männer letztlich wegen 17 Einbrüchen und 5 Versuchen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Eingang des Landgerichts und Amtsgerichts in Zwickau. Foto: Jan Woitas/ZB/Archivbild