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Mord wegen eines Autos: Fall geht vor den BGH

dpa / Uli Deck
dpa / Uli Deck

Der Mordprozess gegen ein junges Paar aus Zwickau geht in die nächste Instanz. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau Revision eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf dpa-Nachfrage. Damit wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Tod eines 45 Jahre alten Mannes aus Gera beschäftigen. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge.

Das Landgericht Zwickau hatte es Ende Juni als erwiesen angesehen, dass der 20-Jährige den ihm unbekannten Mann im November 2017 hinterrücks erstochen hatte, um an dessen Auto zu kommen. Gemeinsam mit seiner 17 Jahre alten Freundin habe er sich damit in die Schweiz absetzen wollen. Anschließend hatte das Paar den Toten bei Niederaula (Osthessen) in die Fulda geworfen, wo der Leichnam erst drei Monate später entdeckt worden war.

Die Schwurgerichtskammer verurteilte den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu neuneinhalb Jahren Gefängnis. Die Anklage hatte hingegen für eine lebenslange Haft plädiert, der Verteidiger für sechseinhalb Jahre.

Die Minderjährige erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, weil sie nach Ansicht der Richter nicht unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen sei. Der Staatsanwalt hielt acht Jahre und sechs Monate Jugendstrafe für angemessen. Die Verteidigerin der jungen Frau hatte auf Freispruch plädiert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uli Deck