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Mann klagt erfolgreich gegen überlange Untersuchungshaft

dpa / David-Wolfgang Ebener
dpa / David-Wolfgang Ebener

Die Dauer-Überlastung des zuständigen Gerichts rechtfertigt keine überlange Untersuchungshaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem neuen Beschluss klargestellt. Geklagt hatte ein Mann, der seit November 2016 in U-Haft sitzt. Sechs Monate vergingen bis zur Anklage beim Dresdner Landgericht, dann dauerte es noch einmal sieben Monate bis zum Prozessauftakt. Das hielt der Überprüfung in Karlsruhe nicht stand. (Az. 2 BvR 819/18)

Niemand müsse eine überlange U-Haft allein deshalb in Kauf nehmen, weil der Staat «seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte» nicht genüge, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die Überlastung der in dem Fall zuständigen Staatsschutzkammer war seit längerem bekannt.

Die Richter beanstanden auch, dass im Schnitt weit weniger als einmal pro Woche verhandelt wurde. Das sogenannte Beschleunigungsgebot verpflichtet die Justiz, ihre Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und zügig zu einem Urteil zu kommen. Mehr als sechs Monate Untersuchungshaft sind nur gerechtfertigt, wenn die Ermittlungen besonders schwierig oder umfangreich sind.

Das Oberlandesgericht Dresden muss nach diesen Vorgaben nun erneut über die weitere U-Haft des Mannes entscheiden - und ihn damit wohl freilassen. Ihm werden unter anderem schwere räuberische Erpressung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Laut Deutschem Richterbund mussten die Oberlandesgerichte 2017 in 51 Fällen dringend Tatverdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen. 2016 passierte dies demnach 41-mal.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / David-Wolfgang Ebener