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Letztes Urteil im Prozess gegen «Revolution Chemnitz»

Blick auf das Landgericht Chemnitz. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Blick auf das Landgericht Chemnitz. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Das Landgericht Chemnitz hat am Mittwoch einen mutmaßlichen Mitläufer der rechtsextremen Terrorvereinigung «Revolution Chemnitz» im Berufungsverfahren zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der 35-Jährige war mit fünf anderen wegen schweren Landfriedensbruchs und Körperverletzung angeklagt. Eigentlich sollte gegen ihn schon in der vergangenen Woche ein Urteil fallen. Das Landgericht trennte sein Verfahren jedoch ab, da er sich zum Verhandlungstag in Quarantäne befand.

Nun soll er für elf Monate ins Gefängnis. Damit folgten die Richter der Entscheidung des Amtsgerichtes Chemnitz aus dem Sommer vergangenen Jahres. Der Betroffene war seinerzeit mit den anderen Beschuldigten bereits zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Kai Goltz schloss damals eine Bewährung für alle Betroffenen aus. Die Verteidigung sowie die Anklagevertretung gingen in Berufung. Im Berufungsverfahren ließ das Gericht den Vorwurf der Körperverletzung aber fallen.

Ende Dezember waren bereits die restlichen Angeklagten in dem Verfahren zu Haftstrafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu einem Jahr verurteilt worden. Vier Verteidiger beantragten Revision.

Alle sechs beschuldigten Männer im Alter zwischen 26 und 35 Jahren waren nach Überzeugung des Gerichts im Spätsommer 2018 an einer Auseinandersetzung auf der Chemnitzer Schlossteichinsel beteiligt, bei der ein Mann durch einen Flaschenwurf verletzt wurde. Der Anklage zufolge waren sie gemeinsam mit den bereits im März vergangenen Jahres verurteilten acht Neonazis der Gruppierung «Revolution Chemnitz» als Bürgerwehr aufgetreten und hatten Ausweise kontrollieren wollen. Dabei wurde nicht nur eine Geburtstagsfeier von Jugendlichen gestört, sondern auch eine Gruppe ausländischer Besucher eingekesselt und bedrängt.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH