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Mordkomplott aus Habgier: Vier Deutsche bekommen Lebenslang

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Stuttgart. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Stuttgart. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Sie malträtierten und töteten einen 38-Jährigen im Wald, weil seine Noch-Ehefrau ihn «loswerden» wollte: Wegen Mordes hat das Landgericht Dresden am Mittwoch zwei Frauen und zwei Männer aus Großenhain (Landkreis Meißen) zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sah es am Ende des seit Mai 2020 laufenden Prozesses als erwiesen an, dass eine 33-Jährige im Sommer 2020 ihren damaligen Freund und ein bekanntes Pärchen zum Mordanschlag auf ihren Noch-Ehemann anstiftete und sie den Plan auch gemeinsam umsetzten. Dabei wiege die Schuld bei der 33-Jährigen und einem 53-Jährigen besonders schwer, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls. Diese Feststellung macht eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich. Die Angeklagten nahmen die Entscheidung regungslos auf, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Richter sind überzeugt, dass die 33-Jährige ihren Noch-Ehemann schnell loswerden wollte. Die vierfache Mutter Stefanie W., die von einem anderen Mann mit Zwillingen schwanger war, wollte das Trennungsjahr nicht - und die Sterbegeldversicherung ihres Ex von 17 000 Euro kassieren. Die Kammer ging deshalb auch von Habgier als Motiv aus.

Angestiftet von W. entführten die Deutschen den 38-Jährigen am 13. Juni 2020. Der gemeinsame Sohn diente als Lockvogel. W., ihr Freund Stefan B. sowie Andreas R. und Anke F. fuhren mit ihrem Opfer in Tötungsabsicht in ein einsames Waldstück, wo die beiden Männer ihn über Tage quälten. Sie traten und schlugen auf ihn ein und ließen ihn zunächst schwerverletzt liegen, schilderte Pröls den Hergang.

In der Nacht und den beiden darauffolgenden Tagen seien die Männer und W. dann mehrfach zurückgekehrt und hätten unter anderem kiloschwere Steine auf den Wehrlosen geworfen. Die Kammer geht davon aus, dass auch W. am Ende doch noch zugestochen hat, obwohl sie sich nicht selbst die Hände schmutzig machen wollte. Aber da sei der Mann wohl schon tot gewesen, sagte Pröls. Laut dem Gutachten der Rechtsmedizin erlitt der 38-Jährige ein Polytrauma aufgrund der vielen Brüche und starb qualvoll nach ein bis zwei Tagen - der genaue Todeszeitpunkt ließ sich auch vor Gericht nicht mehr feststellen. Die Leiche war am 19. Juni gefunden worden.

«Es war keine spontane Tat», sagte der Vorsitzende Richter. W. habe die drei Mitangeklagten manipuliert, die die Tat gemeinsam ausführten. Er sprach von einem «von Grausamkeit geprägten Geschehen». Der 38-Jährige sei «ganz bewusst und mit Empathielosigkeit erschlagen und qualvoll zu Tode gebracht» worden. «Es stand von Anfang an fest, dass er nicht überleben und getötet wird.» W. habe bei der Planung mehrfach gesagt: «Der muss weg, der darf nicht wiederkommen».

Bei der ersten Vernehmung der Beteiligten hatte der 30-Jährige, der sich zur Tatzeit als W.'s neuer Partner und Beschützer wähnte, die Tat gebeichtet. Er hatte auch in dem seit Mai 2020 laufenden Prozess ausgesagt und dann erst vor Gericht erfahren, dass W. schon längst mit einem anderen Mann verlobt und von diesem mit Zwillingen schwanger war. Die allesamt ungelernten Angeklagten, die als Reinigungskraft oder in der Landwirtschaft arbeiteten, sind seitdem in Untersuchungshaft.

Die Schwurgerichtskammer ging mit ihrem Beschluss teils über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Auch sie hatte für Anstifterin W. und den 53-Jährigen Lebenslang wegen Mordes und zudem wegen Menschenraubs gefordert, für B. 14 Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe. Für den 30-Jährigen sollte die Strafe wegen seiner Aufklärungshilfe gemildert werden. Die Verteidigung hatte jeweils auf Freispruch für W. und B. verlangt, unter anderem wegen Verfahrensfehlern, bei B. auf zwölf Jahre wegen seiner frühen Aussage plädiert und bei F. auf drei Jahre - wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

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