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Klage-Erfolg nach Enteignung für Braunkohle

Die Enteignung eines Grundstücks für den Braunkohle-Tagebau Cottbus-Nord muss vom zuständigen Gericht noch einmal beurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Es stärkte damit auch die Rechte anderer Grundstückseigentümer, die von Enteignung bedroht sind. Wehren sich Betroffene im Eilverfahren, darf das zuständige Gericht nicht nur einfach die gegensätzlichen Interessen abwägen, sondern muss sich gründlich mit der Sach- und Rechtslage befassen, stellten die höchsten deutschen Richter klar. (Az.: 1 BvR 1335/13)

Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte die Eigentümerin eines unbebauten Waldgrundstücks, das 2012 für den Braunkohletagebau Cottbus-Nord enteignet wurde. Über die Klage dagegen ist bis heute nicht entschieden. Einem Eilantrag hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht stattgegeben, obwohl es die Erfolgsaussichten der Klage als offen einschätzte - andernfalls drohe ein mehrmonatiger Stillstand des Tagebaus.

Sind die Folgen für den Eigentümer wie in diesem Fall nicht wiedergutzumachen, greift das nach Auffassung der Verfassungsrichter aber zu kurz. Das Oberverwaltungsgericht habe gar nicht den Versuch unternommen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen. Es muss den Fall nun noch einmal neu bewerten.

Der Tagebau Cottbus-Nord hat Ende 2015 den Betrieb eingestellt. Auf dem Gelände soll nun ein großer künstlicher See entstehen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Patrick Pleul