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Herausgabe der Bundeswehrakte von Terrorist wird verhandelt

dpa / Sebastian Willnow
dpa / Sebastian Willnow

Der NSU-Terrorist Uwe Mundlos soll sich bereits während seiner Wehrdienstzeit Mitte der 1990er Jahre radikalisiert haben. Ein Verlagshaus klagt seit Jahren auf die Herausgabe der Bundeswehrakten, das zuständige Verteidigungsministerium lehnt dies aber ab. In letzter Instanz verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall. Neben der Bundeswehrakte verlangt das Verlagshaus auch Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen Anfang der 1990er Jahre.

Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Berufung teilweise statt. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch am Donnerstag verkündet werden.

Zwischen 2000 und 2007 gehen neun Morde an Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft auf das Konto der Terrorgruppe «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU). Zudem erschossen die Rechtsterroristen eine Polizistin in Heilbronn und begingen Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle. Die beiden NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach selbst erschossen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Sebastian Willnow