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Haftstrafe für Amokfahrer: Wollte durch Polizeikugel sterben

Das Dresdner Landgericht. Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa/Archivbild
Das Dresdner Landgericht. Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa/Archivbild

Wegen einer Amokfahrt mit einem gestohlenen Wagen ist ein Dresdner am Dienstag im Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Strafkammer war überzeugt, dass der Angeklagte an jenem 16. Juli 2019 hatte sterben wollen. Der 33-Jährige hatte mehrere Autofahrer überfallen und mit einer nicht geladenen Schreckschusswaffe bedroht, um an ein Fahrzeug zu kommen. Er gab aber meist selbst auf, weil er niemanden habe verletzen wollen, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Müller. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am Ende hatte der Beschuldigte einer Frau den Wagen gestohlen und war quer durch die Landeshauptstadt gerast, wobei er mehrere Unfälle und Sachschaden verursachte. Schließlich flüchtete er zu Fuß und bedrohte Polizisten. Einer von ihnen schoss den Mann nieder, der darum bat, durch Kopfschuss getötet zu werden.

Im Prozess hat sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte mit zehn Jahren Hafterfahrung bei allen Geschädigten entschuldigt. Er sei dankbar, noch am Leben zu sein. «Sie sprachen von einem gefakten Raub, ich würde sagen, das war ein gefakter Amoklauf», sagte Richterin Müller. Der schwer drogenabhängige Mann will endlich den Entzug schaffen. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre plädiert.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Das Dresdner Landgericht. Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa/Archivbild